persönlich - individuell - stets an Ihre Seite
06145 54 96 978
Ab 1. März verlieren die aktuell schwarzen Kennzeichen für Mopeds, E-Roller und alle versicherungspflichtigen Kleinkraftfahrzeuge ihre Gültigkeit. Dann gelten nur noch die neuen, blauen Kennzeichen. Diese decken die zwingend notwendige Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Wer seinen Schutz erweitern möchte, zum Beispiel um eine Absicherung im Falle eines Diebstahls, kann außerdem eine Teilkasko hinzubuchen. Diese kostet unwesentlich mehr und erweitert den Schutz der kleinen Flitzer.
Folie statt Blechschild
Immer mehr Versicherer bieten seit ein paar Jahren das Kennzeichen auch als Klebefolie an. Statt des bekannten Metallschilds wird dann nur die Folie jedes Jahr auf der dauerhaft verbleibenden Kunststoffplatte am Fahrzeug erneuert. Das erleichtert nicht nur den Versand der jährlichen Folie, sondern reduziert auch die Kosten und Umweltbelastung bei der Herstellung.
Notwendige Daten für den Schilderwechsel
Neben den persönlichen Daten werden die Hersteller-Schlüsselnummer und Fahrgestellnummer sowie die Angabe zur Höchstgeschwindigkeit und zum Namen des Herstellers gebraucht. Damit kann das neue Kennzeichen leicht beantragt werden.
Welche Fahrzeuge können/müssen versichert werden?